Sonnenschutz vom Experten

Wir haben für jede Location die richtige Sonnenschutz-Lösung!

Sie benötigen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns an. 0661 4800 4911

AGB │ Allgemeine Geschäftsbedingungen


Klicken Sie hier um die AGB in einer pdf. Datei zu laden und abzuspeichern:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Um die pdf. Datei öffnen zu können benötigen Sie einen Adobe Acrobat Reader. Sollten Sie das Progarmm nicht auf Ihrem Gerät installiert haben, können Sie diesen über den untenstehenden Link downloaden.

https://get.adobe.com/de/reade...


AGB │ Allgemeine Geschäftsbedingungen - Frimey GmbH

AGB öffnen

1. Angebote - Auftragsausführung

1.1.     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Alle schriftlichen Angebote sind maximal 14 Tage gültig. Angebote ohne zeitliche Befristung können gem. § 147 BGB nur sofort, im Falle der Übersendung nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem die Annahme unter regelmäßigen Umständen erwartet werden darf.

1.2.     Vertragsannahme: Der Vertrag gilt als abgeschlossen wenn ein Kunde mündlich oder schriftlich das Angebot annimmt. Ebenfalls gilt der Vertrag als angenommen, wenn der Kunde den Anzahlungsbetrag auf unser Bankkonto überweist.

1.3.     Menge, Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich grundsätzlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

1.4.     Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamem Vertragsschluss technische Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbaren Änderungen enthält.

1.5.     Dem Käufer ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Kündigungen und Änderungen sind nur bis vor Produktionsbeginn des Erzeugnisses zulässig; die mit dem Auftrag zusammenhängenden und uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten und der entgangene Gewinn werden von uns im Kündigungsfalle in Rechnung gestellt.

1.6.     Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Forderung in Zahlungsrückstand oder werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, dass der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die unseren Zahlungsanspruch ernsthaft gefährdet, sind wir berechtigt, die weitere Bearbeitung von Aufträgen sowie die Auslieferung von einer Abschlagszahlung im Wert unserer Leistung abhängig zu machen. Wir dürfen die Bearbeitung des Auftrags einstellen und seine Fortführung davon abhängig machen, dass der Käufer Sicherheit in Höhe des Gesamtauftragswertes leistet. Hierzu werden wir ihm eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass wir nach fruchtlosem Fristablauf die Erfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten werden. Auch im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.


2. Liefer- und Leistungszeit

2.1.     Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein bestimmter Liefertermin enthalten ist. Im Falle höherer Gewalt verlängern sich die Fristen automatisch.

2.2.     Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem wir uns mit dem Käufer über alle Vertragspunkte geeinigt haben. Liefertermine und -fristen gelten ferner unter der Bedingung, dass der Käufer den Auftrag nicht nachträglich ändert und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt sowie seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Sie stehen ferner unter der Bedingung, dass der Käufer nicht in Zahlungsrückstand gerät oder eine Vermögensverschlechterung eintritt (siehe oben).

2.3.     Wir haften nicht für Folgen (z.B. Überschreitung von Lieferterminen), die durch unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einwirkungsbereiches herbeigeführt werden. Umstände dieser Art sind insbesondere Krieg, Boykott, Streiks (bei uns oder unseren Unterlieferanten), Betriebsstörungen sowohl bei uns wie bei Unterlieferanten, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung oder im Transport etc. Insoweit liegt keine Pflichtverletzung von uns vor. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ausgeschlossen. Nach Beendigung der vorgenannten Störungen werden wir unverzüglich die Erfüllung unserer Verpflichtungen fortsetzen. Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

2.4.     Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung hätte für den Käufer keinen Nutzen.

2.5.     Wenn der Käufer sich am Fälligkeitstag im Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Wir werden in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen.


3. Preise, Preisvorbehalt

3.1.     Unsere Preise beinhalten Lieferungen einschließlich Verpackung frachtfrei Empfangsstation und bei Auslandslieferung frachtfrei deutsche Grenze, Mehrkosten infolge spezieller Wünsche der Versandart oder Verpackung werden berechnet.

3.2.     Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und diese ist gesondert ausgewiesen. Bei Lieferungen in andere Länder halten wir die dort bestehende gesetzliche Reglung ein.

3.3.     Unsere vereinbarten Preise stehen gleichfalls unter der Bedingung, dass wir selbst zu den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme vereinbarten Einkaufspreisen beliefert werden. Im Falle einer Verteuerung von den Produkten durch Preisanstieg des Herstellers sind wir berechtigt, sanktionslos vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer ein neues Angebot unter Berücksichtigung der veränderten Preise zu unterbreiten.


4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

4.1.     Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Verkäufer abzugeben, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Wir behalten uns die Lieferung gegen Vorkasse oder entsprechenden Sicherheiten vor.

4.2.     Die Rechnung kann per Überweisung oder per Barabgabe beglichen werden.

4.3.     Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Käufer - vorbehaltlich weitergehender Ansprüche - die gesetzlichen Verzugszinsen in jedem Fall zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, werden unsere Forderungen insgesamt zur Zahlung fällig. Alle Zahlungsaufschübe - auch im Falle der Wechselannahme - enden. Während der Dauer des Verzugs sind wir berechtigt, die Fortführung unseres Auftrags und/oder die Auslieferung von Arbeiten von einer Abschlagszahlung im Wert unserer geleisteten Arbeiten abhängig zu machen. Die Fortführung unseres Auftrags dürfen wir alternativ auch davon abhängig machen, dass der Käufer Sicherheit in Höhe des Gesamtauftragswertes leistet. Hierzu werden wir ihm eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass wir nach fruchtlosem Fristablauf die Erfüllung der Leistung ablehnen und Schadensersatz statt Erfüllung verlangen und uns vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit wir aufgrund dieser Bestimmungen berechtigt sind, die Fortführung eines Auftrags einzustellen, geraten wir auch nicht in Lieferverzug. Die Lieferfrist verlängert sich vielmehr entsprechend unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Zeitaufwandes. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch dann, falls nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die unseren Zahlungsanspruch ernsthaft gefährdet.

4.4.     Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn die behaupteten Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Zurückbehaltungsrechte nach §§ 273 BGB, 369 HGB sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Einrede des Käufers nach § 320 BGB sowie nach § 438 Abs. 4 Satz 2 BGB, es sei denn, uns fällt eine grobe Vertragsverletzung zur Last oder der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

4.5.     Wir sind berechtigt - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - Teilzahlungen zunächst auf die ältesten Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann erst auf die Hauptforderung anzurechnen


5. Untersuchungs- und Rügepflichten / Sachmängel / Nachlieferung

5.1.     Die von uns gelieferten Waren sind vom Käufer unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Die Prüfung hat sich auch auf eventuelle Beschaffenheitsvereinbarungen zu erstrecken. Werden dabei Mängel entdeckt, sind diese umgehend schriftlich zu rügen. Unverzüglich im Sinne dieser Vorschrift ist eine Woche nach Eingang am Bestimmungsort. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, sind spätestens binnen zweier Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Rügen nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist sind unerheblich. Ist keine Gewährleistungsfrist vereinbart, sind Rügen nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist unerheblich. Wird gegen die vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten verstoßen, ist der Käufer - so nicht eine arglistige Täuschung vorliegt - mit Ansprüchen wegen eines Sachmangels ausgeschlossen, die Ware gilt als genehmigt. Nach Feststellung eines Mangels darf die Anlage nicht genutzt werden.

5.2.     Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, soweit eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist. In einem solchen Fall kann der Käufer Nachlieferung - der nachfolgende Absatz (6) gilt entsprechend - verlangen. Ist dies nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, so können wir die Nachlieferung verweigern. Die Ansprüche des Auftraggebers beschränken sich in einem solchen Fall auf Minderung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, so uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vorstehendes gilt entsprechend bei Unterlieferungen.

5.3.     Beruht ein Mangel der vorstehenden Art auf Waren oder Leistungen, die wir von Dritten bezogen haben und sind wir hierfür gegenüber dem Käufer nicht haftbar, so sind wir in jedem Fall verpflichtet, unsere möglichen Ansprüche gegen den Dritten unter Ausschluss jeder Gewährleistung an den Käufer abzutreten.

5.4.     Alle Ansprüche gegen uns verjähren - soweit nicht gesetzlich eine kürzere Frist gilt - spätestens binnen zwölf Monaten ab der Lieferung. Ansprüche des Käufers gem. § 478 BGB bleiben (Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sind von der Verkürzung ausdrücklich ausgenommen).

5.5.     Schadensersatzansprüche nach den § 280 ff. BGB gegenüber uns sind auch dann ausgeschlossen, soweit zwar schuldhafte Pflichtverletzungen unsererseits vorliegen, diese jedoch nur auf fahrlässigem oder noch geringerem Verschulden beruhen. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, so wird die Haftungshöhe auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, wobei auch hier eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers ausgeschlossen ist. Im Übrigen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

5.6.     Sind wir aufgrund eines Mangels der gelieferten Sache oder aus sonstigen Gründen zur Nachlieferung berechtigt oder verpflichtet, so können wir - falls das entsprechende Produkt nicht mehr hergestellt wird - unserer Nachlieferungspflicht auch durch Lieferung eines vergleichbaren Nachfolgeproduktes nachkommen.

5.7.     Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir, indem wir unentgeltlich innerhalb angemessener Frist nachbessern.

5.8.     Für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernehmen wir keine Verantwortung; unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt und uns zur Verfügung gestellt wurden, sowie für Mängel, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen.


6. Wiederrufrecht

6.1.     Vetragsschluss mit persönlichen Kontakt: Ein Widerruf des Vertrags ist ausgeschlossen.

6.2.     Vertragsschluss außschließlich E-Mail und Telefon: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie die Ware in Besitz genommen haben. Beachten Sie das bei Sonderanfertigungen bereits entstandene Kosten und etwaiger Gewinn Ihnen in Rechnung gestellt werden.  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frimey GmbH, Vor dem Peterstor 14, 36037 Fulda, Telefon 0661 4800 4911, info@frimey.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

6.3.     Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sollte ein Produkt defekt geliefert werden, so übernimmt der Verkäufer die Transportkosten. Erfolg die Rücksendung jedoch aufgrund von z.B. nicht gefallen oder falsch bestellter Ware übernimmt der Käufer alle dadurch anfallenden Kosten. Zurückgenommen wird nur original verpackte Ware. Die bereits geleisteten Zahlungen werden zurück erstattet.

6.4.     Sonderanfertigungen welche speziell für den Kunden angefertigt werden, können nicht zurück gegeben werden und sind somit von der Umtauschreglung ausgeschlossen.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1.     Die Lieferung unserer Waren erfolgt grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt.

7.2.     Das Eigentum bleibt bis zur endgültigen, kompletten Bezahlung aller unsereren ausstehenden Forderung vorbehalten.


8. Datenschutz

8.1.     In unseren AGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Daten in den Geschäftspapieren nur für den Adressaten und zuständige Behörden bestimmt sind und die Weitergabe der Daten an Dritte untersagt ist.

 

Stand 01.06.2023


Sie befinden sich hier: www.sonnenschutz-fulda.de -> Über uns -> Kontakt -> AGB